| Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird über Ihre Krankenkasse abgrechnet. Sie beinhaltet die Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation der logopädischen Störungsbilder. Ihr behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt oder Fachärzte) kann Ihnen eine Heilmittelverordnung für Stimm -, Sprach - und Sprechtherapie ausstellen. Danach setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischer Kommunikationsgeräten möglich. In diesem Falle zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
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